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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Bewertung und den Ankauf von Schmuckstücken

1. Präambel

Die bereitgestellte Hotline 0800 533 00 33, sowie die Website "www.goldsendung.de" werden betrieben von der Fontanelli UG haftungsbeschränkt (im Folgenden "wir" / "uns" etc.), Friedrichstraße 171 in 10117 Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Handelsregister-Nr.: HRB 125465 B). Beide Medien ermöglichen Ihnen als Verkäufer mit uns Kontakt aufzunehmen, um die in Ihrem Eigentum stehenden Schmuckstücke zu verkaufen und zu übereignen.

Die Bewertung und der Ankauf dieser Schmuckstücke unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "Geschäftsbedingungen").

Bitte lesen Sie die Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie mit der Nutzung der Website fortfahren. Eine PDF-Version der Geschäftsbedingungen können Sie hier herunterladen und bei Bedarf ausdrucken. Wir empfehlen, eine Kopie aufzubewahren, um gegebenenfalls später darauf Bezug nehmen zu können. Eine Speicherung der Geschäftsbedingungen wird durch uns nicht erfolgen.

2. Begriffsbestimmung

2.1 Schmuckstücke
Unter dem Begriff Schmuckstücke werden nachfolgend alle Objekte verstanden, die objektiv den Anschein erwecken, ganz oder zum Teil aus Edelmetall, insbesondere aus Gold, Platin etc. zu bestehen. Hierunter fallen zum einen insbesondere sowohl Hals- oder Fußketten, Ringe, Ohrringe, Armreifen, Uhren etc. (Schmuckstücke im engeren Sinne), als auch Barren, Drähte, Späne, Münzen, Zähne etc. (Schmuckstücke im weiteren Sinne).

2.2 Wertlose Gegenstände
Unter dem Begriff wertlose Gegenstände werden nachfolgend solche Schmuckstücke verstanden, die tatsächlich weder werthaltiges Edelmetall noch Diamanten enthalten.





3. Zusicherung des Verkäufers

Durch Nutzung der von uns bereitgestellten Medien und im Rahmen eines etwaig zustande kommenden Vertrages über den Verkauf und die Übereignung von Schmuckstücken sichern Sie uns gegenüber zu, dass

  • Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind,
  • Sie in der Bundesrepublik Deutschland Ihren Wohnsitz haben und vorliegend nicht gewerblich, sondern rein privat tätig sind,
  • Sie der rechtmäßige Eigentümer derjenigen Schmuckstücke sind, die Sie uns im eigenen Namen und nicht als Beauftragter oder Vertreter eines Dritten verkaufen oder verkaufen wollen,
  • die Schmuckstücke frei von Rechten Dritter, insbesondere Pfandrechte, Nießbrauch und sonstigen Belastungen und nicht Gegenstand einer Forderung oder Auseinandersetzung - gleich ob rechtshängig oder nicht - sind,
  • die Schmuckstücke, unabhängig vom Gebiet ihrer Herkunft, nicht aus rechtswidrigen Handlungen stammen und ihr Verkauf an uns nicht gegen die anwendbaren Gesetze Deutschlands oder anderer Territorien verstößt und
  • die Schmuckstücke keine gesundheitsgefährdenden Stoffe, insbesondere Arsen, Beryllium, Cadmium, Quecksilber, Nickel, Blei, Antimon, Selen, Zinn, Tellur usw. enthalten.

Wir behalten uns vor, Dokumentationsmaterial oder andere Nachweise über die Einhaltung der in dieser Ziffer enthaltenen Bestimmungen anzufordern.

4. Übersendung der Schmuckstücke

4.1 Versandmodalitäten
Die Übersendung der Schmuckstücke an uns darf ausschließlich in dem von uns eigens zu diesem Zweck bereit gehaltenen Gold-Paket erfolgen. Um ein solches Gold-Paket zu erhalten, nehmen Sie bitte fernmündlich mit uns Kontakt auf oder füllen Sie bitte das auf der Website www.goldsendung.de enthaltenen Online - Formular aus. Das Versandpaket wird innerhalb kurzer Zeit an die uns übermittelte Adresse versandt. Legen Sie nach Erhalt des Versandpakets die von Ihnen nicht mehr benötigten Schmuckstücke einfach in die im Versandpaket enthaltene Luftpolstertasche und machen Sie darauf die dort abgefragten Angaben (siehe z.B. Ziffern 6 (a), 6 (b), 8 oder 9). Bringen Sie sodann das Versandpaket zu einer Postfiliale und versenden Sie ihre Schmuckstücke an uns.

Mit der Zusendung der Schmuckstücke erklären Sie, diese uns übereignen zu wollen.

Wir weisen darauf hin, dass weder die Bereitstellung der Telefonhotline noch die Bereitstellung der Website www.goldsendung.de oder die Übersendung des Versandpakets an Sie eine rechtlich bindendes Angebot zum Ankauf der uns übersandten Schmuckstücke darstellen (zum Zustandekommen des Vertrages siehe Ziffer 6).

4.2 Kosten und Versicherung
Die Übersendung der Schmuckstücke an uns mittels des Versandpakets ist bis zu einer Höhe von 500,00 € versichert und erfolgt für Sie völlig kostenfrei. Falls Sie der Auffassung sind, dass der Wert Ihrer Schmuckstücke 500,00 € übersteigt, empfehlen wir, Ihre Schmuckstücke mittels mehrerer Versandpakete zu versenden, die einen Wert von 500,00 € jeweils nicht überschreiten.

Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen die Entgegennahme von Umschlägen oder Verpackungen zu verweigern, die den Anschein erwecken, dass sie beschädigt, geöffnet oder verändert wurden und werden diese Umschläge oder Verpackungen an Sie zurücksenden. Nach Maßgabe der Ziffer 11 übernehmen wir Ihnen gegenüber keine Haftung für derartige Rücksendungen.

5. Begutachtung der Schmuckstücke

Nach Erhalt der Schmuckstücke werden wir deren Gewicht und Wert ermitteln. Mit Zusendung der Schmuckstücke an uns sind Sie damit einverstanden, dass wir zum Zwecke der Begutachtung und Bewertung unter Umständen bestimmte Säuren auf der Oberfläche der Schmuckstücke aufbringen. Diese Säuren können zur dauerhaften Verfärbung und/oder tiefen Einkerbungen führen. Weiter sind Sie damit einverstanden, dass Schmuckstücke, die verschiedene Materialien oder Karatzahlen enthalten (z.B. Uhren) irreparabel zerstört werden und auch nicht wieder repariert werden können, sollte ein Vertrag über den Ankauf nicht zustande kommen (zum Zustandekommen des Vertrages siehe Ziffer 6). Derartige Beschädigungen oder Zerstörungen sind für die Begutachtung zwingend erforderlich.

Die Kaufpreisermittlung basiert auf dem Gewicht sowie der Karatszahl des im Schmuck enthaltenen Edelmetalls (z.B. Gold) und nicht auf dem hypothetischen Wert, den die Schmuckstücke in unversehrtem Zustand haben. Aus diesem Grund können wir nicht für die in Ihren Schmuckstücken enthaltenen Edelsteine - mit Ausnahme kleinerer Diamanten - zahlen. Die Preise für kleine Diamanten richten sich nach dem Gewicht in Karat, der Farbe, der Reinheit, im Schliff und der Form. Wertlose Gegenstände (Ziffer 2.2) werden grundsätzlich nicht angekauft.

6. Ankauf der Schmuckstücke / Zustandekommen des Vertrages

Wir werden Ihnen nach Ermittlung des Wertes Ihrer Schmuckstücke - je nach Wunsch –

(a) einen Scheck über den Zahlungsbetrag übersenden oder
(b) den Zahlbetrag auf Ihr Konto überweisen.

Zugleich werden wir Sie im Fall (b) in einem separaten Schreiben über die Höhe des Zahlungsbetrages und über das Datum, an dem wir die Überweisung in Auftrag gegeben haben, informieren (Informationsschreiben). Das Schreiben werden wir noch am Überweisungstag auf dem Postwege an Sie versenden, bzw. per E-Mail versenden, sofern uns die E-Mail Adresse mitgeteilt wurde. Im Fall (a) ist dem Scheck gleichzeitig ein Informationsschreiben beigefügt.

Bei diesem Informationsschrieben handelt es sich um ein rechtsverbindliches Angebot zum Ankauf der uns übersandten Schmuckstücke zu dem jeweiligen Zahlungsbetrag / Kaufpreis.

Sollten Sie mit dem Kaufpreis nicht einverstanden sein, so müssen Sie uns innerhalb von 10 Tagen ab Datum des Informationsschreibens Ihr Nichteinverständnis telefonisch, oder per E-Mail an info@goldsendung.de mitteilen. Teilen Sie uns Ihr Nichteinverständnis nicht fristgerecht mit, so gilt dies als Zustimmung zum Verkauf der Schmuckstücke zu dem Zahlungsbetrag. Gleiches gilt bei Einlösen des Schecks. Auf diese Folge werden wir Sie in dem Informationsschreiben nochmals besonders hinweisen.

Im Falle des Nichteinverständnisses sind Sie verpflichtet, uns innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen, nachdem Sie uns über Ihr Nichteinverständnis in Kenntnis gesetzt haben, den im Fall (b) gutgeschriebenen Betrag unter Angabe Ihrer von uns vergebenden Kundennummer auf unser Konto zu überweisen. Es zählt der Tag der Beauftragung Ihres Kreditinstituts.

Sollten Sie die Übersendung eines Schecks [Fall (a)] gewünscht haben, sind Sie verpflichtet, uns innerhalb gleicher Frist den Scheck zurück zu senden. Es zählt der Poststempel.

Das Unterlassen der rechtzeitigen Rücksendung des nicht eingelösten Schecks / der rechtzeitigen Rücküberweisung des Zahlbetrages innerhalb der 7-Tages-Frist gilt als erneutes Angebot zum Verkauf der Schmuckstücke zu dem Zahlbetrag. In diesem Fall verzichten Sie darauf, dass Ihnen unsere Annahme des Angebots mitgeteilt wird. Auf diese Folgen werden wir Sie ebenfalls besonders hinweisen wenn Sie uns ihr Nichteinverständnis mitteilen.

7. Kein Widerrufsrecht / kein Rücktrittsrecht

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ihnen nach Zustandekommen des Vertrages (Ziffer 6) kein Widerrufsrecht nach den Regelungen zum Fernabsatzrecht zusteht. Ein vertragliches Rücktrittsrecht wird Ihnen ebenfalls nicht eingeräumt.

8. Rücksendung der Schmuckstücke bei Nichtzustandekommen des Vertrages

Bei Nichtzustandekommen des Vertrages und bei rechtzeitiger Rücksendung des Schecks / Rücküberweisung des Zahlbetrages werden wir Ihnen die Schmuckstücke nach Eingang des Zahlungsbetrages auf unserem Konto bzw. des Schecks bei uns kostenlos zurück senden. Sämtliche Schmuckstücke werden kostenfrei bis zur Höhe des von uns angebotenen Kaufpreises versichert (unabhängig vom Versicherungsumfang, den Sie bei der Übersendung der Schmuckstücke an uns gewählt haben), es sei denn, Sie informieren uns fernmündlich oder per E-Mail, dass Sie die Kosten eines von Ihnen verlangten zusätzlichen Versicherungsschutzes übernehmen und Sie selbst diese Kosten tragen.

9. Rückgabe wertloser Gegenstände

Für wertlose Gegenstände können wir keine Zahlungen leisten. Falls Sie uns einen wertlosen Gegenstand übersandt haben, werden wir Sie hierüber in einem separaten Schreiben oder, falls uns der wertlose Gegenstand zusammen mit Schmuckstücken, die keine wertlosen Gegenstände darstellen, übersandt wurde, in dem entsprechenden Informationsschreiben unterrichten. Das Schreiben werden wir noch am Tage seiner Ausstellungen auf dem Postwege an Sie versenden. Falls Sie eine Rücksendung des wertlosen Gegenstandes wünschen, müssen Sie uns dies vorher auf dem Kundenformular mitteilen. Im Falle des Rücksendewunsches des wertlosen Gegenstandes berechnen wir die Gebühren, die Sie zahlen müssen, um die Porto- und Bearbeitungskosten zu decken, die bei einer Rücksendung an Sie anfallen, mindestens aber 10,00 €. Sie werden gebeten, diesen Betrag vor Rücksendung per Überweisung an uns zu zahlen. Sobald die Gutschrift eingeht, senden wir den wertlosen Gegenstand an Sie zurück.

Dies gilt nicht in dem Falle, dass ein Vertrag über den Ankauf auch von gleichzeitig übersandten Schmuckstücken, die keine wertlosen Gegenstände darstellen, nicht zustand kommt und Ihre gesamte Sendung an Sie übersandt wird. Die Rückgabe richtet sich dann nach Ziffer 8 der Geschäftsbedingungen.

Falls Sie uns Ihren Rücksendungswunsch nicht auf der Luftpolstertasche mitteilen, gehen wir davon aus, dass Sie keine Rücksendung des wertlosen Gegenstandes wünschen und werden diesen entsorgen oder gegebenenfalls spenden. Hierauf werden wir Sie in dem genannten Schreiben noch einmal besonders hinweisen. Nach Maßgabe von Ziffer 11 haften wir nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art an einem wertlosen Gegenstand, dessen Rücksendung Sie nicht von uns verlangt haben.

10. Versicherung gegen Verlust

10.1 Schmuckstücke, die bei der Versendung an uns verloren gehen
Unbeschadet etwaiger in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Beschränkungen und nach Maßgabe von Ziffer 11 werden wir Sie bei einem Verlust Ihrer Schmuckstücke, der bei der Versendung an uns mittels des von uns zur Verfügung gestellten Versandpakets eintritt, bis zur Höhe der unter Ziffer 4.2 genannten Versicherungssumme entschädigen, soweit Sie die Schmuckstücke im Einklang mit den Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß verpackt und an uns versandt haben. Dies setzt ferner voraus, dass Sie der Anzeige an uns ein Wertgutachten oder andere Belege zum Nachweis des Wertes der Schmuckstücke sowie die entsprechende Quittung der Postfiliale beifügen.

10.2 Schmuckstücke, die bei der Rücksendung an Sie verloren gehen
Unbeschadet etwaiger in den Geschäftsbedingungen enthaltenen Beschränkungen und nach Maßgabe von Ziffer 11 werden wir Sie, soweit Schmuckstücke bei einer Rücksendungen an Sie verloren gehen, in Höhe des Betrages entschädigen, zu dem wir die Schmuckstücke angekauft hätten (Zahlungsbetrag / Kaufpreis).

10.3 Verlustanzeige
Falls Sie uns gegenüber einem Verlust von Schmuckstücken anzeigen möchten, müssen Sie uns unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Verlust per Telefon oder per E-Mail kontaktieren und ein Verlustanzeigeformular anfordern. Das Formular ist unverzüglich vollständig auszufüllen, zu unterzeichnen und uns unter der Anschrift Fontanelli UG haftungsbeschränkt, Friedrichstraße 171 in 10117 Berlin zu übersenden. Dem Formular sind überdies sämtliche erforderliche Belege beizufügen (Ziffern 10.1 und 10.2).

Sollte das Formular nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und/oder versandt oder uns so bald wie möglich nach Ihrer Kenntniserlangung vom Verlust übermittelt werden oder keinen ausreichenden Nachweis enthalten, dass die Schmuckstücke an uns versandt wurden, so kann dies zu einem Ausschluss der Entschädigung führen. Die Bearbeitung der Verlustanzeige erfolgt nach Ablauf einer Karenzfrist von 30 Tagen, die mit dem Zugang der Anzeige bei uns zu laufen beginnt.

11. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung

Unsere Haftung Ihnen gegenüber ist unbeschränkt bei Ansprüchen aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden, es sei denn es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche von Ihnen ausgeschlossen. Insbesondere ist Ihnen bekannt (Ziffer 5), dass wir die Schmuckstücke zu Ermittlungen des Ankaufspreises unter Umständen ganz oder teilweise irreparabel beschädigen und/oder zerstören müssen und dass Ihnen daraus keine Schadensersatzansprüche entstehen.

Sie stimmen zu, dass Sie uns von sämtlichen Schäden, Haftungen, Ansprüchen und Forderungen freistellen, die von dritter Seite erhoben werden, weil Sie eine uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen oder Zusicherung schuldhaft verletzt haben.

12. Gültigkeit nach beendeter Nutzung

Die in den Geschäftsbedingungen, insbesondere in den Ziffern 3 sowie 8-11 enthaltenen Regelungen behalten auch nach beendeter Nutzung der bereitgestellten Medien ihre Gültigkeit.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.

14. Schlussbestimmung / Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: März 2010

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